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APA ots news: Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" erklärt:

Worauf muss man bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung  
achten? 

Wien (APA-ots) - "Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen".  
Sein Recht durchzusetzen, kann sehr kostspielig sein und birgt nicht 
zu unterschätzende Risiken. Ein verlorener Prozess hat meist hohe 
Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge, und selbst 
bei einem Obsiegen sind manchmal nicht alle Kosten gedeckt. Eine klug 
gewählte Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest die 
finanziellen Sorgen abnehmen. Die aktuelle Ausgabe der 
FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld!" erklärt unter 
dem Titel "Recht haben kostet", worauf Verbraucherinnen und 
Verbraucher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten 
müssen. 

In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Bereiche unseres 
Zusammenlebens rechtlich geregelt. Dementsprechend breit und 
vielfältig sind die Rechtsrisiken, die durch eine 
Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können: Arbeitsrecht, Wohn- 
und Mietrecht, Schadenersatz- und Strafrecht sind nur einige wenige 
Beispiele hierfür. Kaum jemand ist aber allen rechtlich möglichen 
Risiken ausgesetzt, dementsprechend bieten Rechtsschutzversicherungen 
eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine an, die zum 
einen individuell zusammengesetzt werden können, zum anderen bereits 
in Paketen zusammengefasst sind. Diese können erweitert oder auch 
eingeschränkt werden. Hier gilt es Doppelversicherungen zu vermeiden, 
da oft etwa Kreditkarten, Clubmitgliedschaften oder gesetzlich 
verpflichtende Interessenvertretungen bereits spezifische 
Rechtsschutzfelder abdecken. 

Besonders wichtig ist auch, genau zu schauen, welche Kosten 
tatsächlich gedeckt sind: nur die Rechtsanwaltskosten oder auch die 
Verfahrenskosten, nur vor Gericht oder auch gegenüber 
Verwaltungsbehörden; sind auch die Kosten für Sachverständige, 
Gutachten, Dolmetscher und Zeugen enthalten; sind Kosten der 
Gegenseite inbegriffen, wenn eine Zahlungsverpflichtung erwächst? 
Welche Rechte und Pflichten kommen dem Versicherten zu: freie 
Anwaltswahl? Sind bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten 
ausgenommen (oft etwa Erbstreitigkeiten; Risiken aus Glücksspiel, 
Scheidung und Krieg können etwa grundsätzlich nicht versichert 
werden)? Gibt es einen Selbstbehalt? Bestehen Wartezeiten für 
bestimmte Rechtsgebiete? Ist die Versicherungssumme mit einem 
Höchstbetrag gedeckelt und ist dieser gegebenenfalls angemessen? 

Diese und viele weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung 
erklärt und beantwortet die neue Ausgabe von "Reden wir über Geld!" 
in klarer, einfacher und leicht verständlicher Sprache auf 
übersichtlichen zwei DIN-A4-Seiten. 

Interessierte finden diese Publikation auf der "Reden wir über 
Geld"-Website der FMA unter dem Link: 
[https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet ] 
(https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet) 

Rückfragehinweis: 
   Finanzmarktaufsicht 
   Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher) 
   +43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

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OTS0043    2024-05-02/09:45

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